Zukunftsmut

Für Engagement vor Ort für Kinder, Jugendliche und Familien

Nächste Frist:

Bis zum 31. März 2022

 

Das Programm ZukunftsMUT besteht aus zwei Handlungsfeldern:

Handlungsfeld A zielt auf die Unterstützung des Engagements in ländlichen und strukturschwachen Räumen ab. Für die Antragstellung ist es daher entscheidend, dass die Vorhaben dort durchgeführt werden. Ob dies für Ihr Projekt zutrifft, wird bei der Antragstellung automatisch über die Postleitzahl überprüft. Über die PLZ-Suche können auch Sie bereits im Vorfeld die Prüfung durchführen.

 

Handlungsfeld B richtet sich an Organisationen in Stadt und Land, die innovative Ideen und neue Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote in die Tat umsetzen wollen.


Für wen?

Projekte, die Kindern und Jugendlichen helfen, pandemiebedingte Rückstände aufzuholen und Mut machen für die Zukunft. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen aus Stadt und Land (Handlungsfeld B) und ganz besonders in strukturschwachen und ländlichen Räumen (Handlungsfeld A). Wenn Ihre Organisation bereits 2021 eine Förderung aus dem Programm ZukunftsMUT erhalten hat, ist eine weitere Förderung leider nicht möglich.

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt in beiden Handlungsfeldern maximal 15.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe durch die DSEE variiert: bis zu 90 % bei Förderungen bis 5.000 Euro, bis zu 80 % bei Förderungen bis 10.000 Euro, bis zu 70 % bei Förderungen bis 15.000 Euro. Entsprechend beträgt der Anteil der Eigenmittel zwischen mind. 10 und mind. 30 %.

Antragsfrist

Anträge können vom 15. Februar bis zum 31. März 2022 bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt eingereicht werden.


Quelle: Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, 2022: Online https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de  [letzter Zugriff 07.03.2022]