Zur Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Kreisjugendrings sowie Freunde und Interessierte herzlich eingeladen.
Termin: 07.03.2025
Ort: Haus der Jugend „an den Großen Steinen“
Am 7. März 2025 findet unsere jährliche Delegiertenversammlung statt, zu der wir euch auch dieses Jahr recht
herzlich einladen möchten.
Auf unserer Mitgliederversammlung, die im Haus der Jugend in Reichenbach stattfinden wird, werden Themen wie der
Haushaltsplan der Kreisjugendrings sowie der Tätigkeitberichts vorgestellt. Dabei erfahrt ihr unter anderem, was wir
im letzten Jahr geplant, durchgeführt und erlebt haben, um euch einen ausführlichen Rückblick über das Jahr 2024 zu
geben. Aber auch den Ausblick auf unsere zukünftigen Projekte und Programme dürft ihr nicht verpassen. Wir präsentieren und diskutieren mit euch unsere aktuell geplanten Maßnahmen sowie viele
weitere wichtige Themen.
Dabei habt ihr stets die Möglichkeit, euch aktiv mit einzubringen und über unsere und weitere Themen, welche junge
Menschen betreffen, zu diskutieren. Eure Wünsche, Anregungen und Interessen sind hier also gefragt! Nutzt eure Stimme und tragt mit euren Ideen zur Arbeit des Kreisjungendrings Werra-Meißner bei.
Euch wird in diesem Rahmen die Chance gegeben, die für euch wichtigen Themen anzusprechen, an den Kreisjugendring und die Politik des Kreises
heranzutragen und konkrete Forderungen abzuleiten. Hierfür ist es wichtig, dass alle interessierten Personen sowie Unterstützer*innen des Kreisjugendrings an der Delegiertenveranstaltung
teilnehmen und sich einbringen!
Bei den Abstimmungen sind jeweils eine oder ein Vertreter*in der anwesenden Mitgliedsgruppe stimmberechtigt.
Weiterhin möchten wir euch bitten, eure Anträge bis zum 07. Februar 2025 bei der Geschäftsstelle (Walburger Straße 30, 37213 Witzenhausen) oder per E-Mail an info@kjr-wm.de einzureichen.
Wir freuen uns darauf, viele von euch auf unserer Delegiertenversammlung in Reichenbach begrüßen zu dürfen.
Jede Mitgliedsgruppe kann eine stimmberechtigte Person stellen. Es können aber selbstverständlich weitere Personen der Mitgliedsgruppe an der Delegiertenversammlung teilnehmen, diese haben jedoch dann kein Stimmrecht.