Nächste Frist:
14. März 2022
Der digitale Wandel verändert nicht nur unser Leben in allen Bereichen, sondern auch das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Organisationen. Viele Tätigkeiten werden vermehrt digital erledigt. Dadurch entstehen neue Formen der Kommunikation, Beteiligung und Zusammenarbeit.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die zwei Ansprechpartnerinnen oder -partner benennen, die das Qualifizierungsprogramm durchlaufen und die Umsetzung der Projekte begleiten. Organisationen müssen in der Lage sein, einen finanziellen Eigenanteil gemäß der nachstehenden Staffelung zu erbringen:
Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtliche, als auch Organisationen bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden unterstützt.
Gefördert werden:
Die Antragstellenden müssen als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannt sein.
Quelle: Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, 2022: Online https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de [letzter Zugriff 07.03.2022]